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UV STANDARD 801
Veröffentlichungsdatum: 04.03.2024UV STANDARD 801
Der UV-Schutzfaktor (UPF) gibt an, wieviel länger der mit Textilien abgedeckte Hautbereich der Sonne ausgesetzt werden kann, ohne Hautschäden davonzutragen. Er ist vergleichbar mit dem Sonnen- bzw. Lichtschutzfaktor von Sonnencremes (LSF). Berechnungsgrundlage ist bei beiden Angaben die so genannte Eigenschutzzeit der Haut, die allerdings je nach individuellem Hauttyp stark variiert. Bei der Bestimmung des UPF gemäß UV STANDARD 801 wird von einer maximalen Strahlungsintensität mit dem Sonnenspektrum in Melbourne, Australien, am 1. Januar eines Jahres (also auf dem Höhepunkt des australischen Sommers) und dem empfindlichsten Hauttyp beim Träger ausgegangen.
Die Haut einer Person vom Hauttyp I etwa, mit roten oder blonden Haaren, blauen Augen und sehr hellem Teint, hat eine Eigenschutzzeit von ungefähr fünf bis zehn Minuten. Setzt diese Person sich länger ungeschützt der vollen Sonneneinstrahlung aus, riskiert sie einen gefährlichen Sonnenbrand. Geschützt von einem textilen Material mit UPF 20 kann dieser Bereich die Verweildauer in der Sonne um das Zwanzigfache verlängern, ohne Hautschädigungen zu provozieren, d. h. auf maximal 1,5 bis ca. 3 Stunden (20 x 5 min = 100 min bis 20 x 10 min = 200 min).
Entscheidend für die Auswahl des geeigneten UV-Schutzes ist neben dem individuellen Hauttyp auch die Sonnenintensität. Der internationale UV-Index (UVI) gibt Aufschluss über die Strahlungsintensität für einen definierten Ort. Im deutschen Raum sind in den Monaten Mai bis August mittags UV-Indizes zwischen 5 und 8 üblich.
Empfohlener UV-Schutzfaktor (UPF) nach Index und Hauttyp:
Der textile UV-Schutz hat den größtmöglichen Schutz des Verbrauchers vor dem Risiko der natürlichen UV-Strahlung zum Ziel. Dieses Verständnis spiegelt sich auch in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung wider. UV-Schutzbekleidung ist daher eine persönliche Schutzausrüstung. Somit wird diese CE- kennzeichnungspflichtig und muss neben dem Nachweis zum UV-Schutz weitere spezielle Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung dieser speziellen Anforderungen ist nicht Gegenstand der Materialprüfung gemäß UV STANDARD 801.
Die Haut einer Person vom Hauttyp I etwa, mit roten oder blonden Haaren, blauen Augen und sehr hellem Teint, hat eine Eigenschutzzeit von ungefähr fünf bis zehn Minuten. Setzt diese Person sich länger ungeschützt der vollen Sonneneinstrahlung aus, riskiert sie einen gefährlichen Sonnenbrand. Geschützt von einem textilen Material mit UPF 20 kann dieser Bereich die Verweildauer in der Sonne um das Zwanzigfache verlängern, ohne Hautschädigungen zu provozieren, d. h. auf maximal 1,5 bis ca. 3 Stunden (20 x 5 min = 100 min bis 20 x 10 min = 200 min).
HAUTTYPEN
Nicht jeder Hauttyp reagiert auf Sonneneinstrahlung gleich. Dermatologen unterscheiden prinzipiell sechs Hauttypen mit unterschiedlicher Eigenschutzzeit, wobei Hauttyp 5 und 6 normalerweise nicht zu Sonnenbrand neigen. Sie werden deshalb hier nicht aufgeführt. Nachfolgend eine Übersicht der vier gefährdeten Hauttypen mit Angabe der Eigenschutzzeit der Haut, sowie der möglichen Schutzverlängerung durch das Tragen eines Textils mit UPF 20 gemäß UV STANDARD 801:TEXTILER UV-SCHUTZ
Textilien sind als UV-Schutz geradezu prädestiniert, da sie bei Verwendung geeigneter Materialien und Konstruktionen einen besonders guten Schutz vor zu intensiver Bestrahlung bieten. Hierbei werden UV-Schutzfaktoren (UPF) erreicht, die weit über denen der stärksten Sonnencremes (Sunblocker) liegen.Entscheidend für die Auswahl des geeigneten UV-Schutzes ist neben dem individuellen Hauttyp auch die Sonnenintensität. Der internationale UV-Index (UVI) gibt Aufschluss über die Strahlungsintensität für einen definierten Ort. Im deutschen Raum sind in den Monaten Mai bis August mittags UV-Indizes zwischen 5 und 8 üblich.
Empfohlener UV-Schutzfaktor (UPF) nach Index und Hauttyp:
Der textile UV-Schutz hat den größtmöglichen Schutz des Verbrauchers vor dem Risiko der natürlichen UV-Strahlung zum Ziel. Dieses Verständnis spiegelt sich auch in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung wider. UV-Schutzbekleidung ist daher eine persönliche Schutzausrüstung. Somit wird diese CE- kennzeichnungspflichtig und muss neben dem Nachweis zum UV-Schutz weitere spezielle Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung dieser speziellen Anforderungen ist nicht Gegenstand der Materialprüfung gemäß UV STANDARD 801.